Leistungen
Schnelle und unbürokratische Hilfe möglich
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, die Kosten trägst Du selber.
Da Du keine Anträge bei der Krankenkasse stellen musst, können wir mit unserer gemeinsamen Arbeit gleich beginnen.
Es erfolgt kein Eintrag über eine psychische Erkrankung bei Deiner Krankenkasse.
Private Abrechnung heißt also auch: es ist von mir schnelle, unbürokratische Hilfe möglich!
Vor unserem ersten Termin besprechen wir vorab telefonisch worum es bei Dir geht, klären die ersten Fragen und bilden so eine konstruktive Grundlage für unsere erste Sitzung.
Für Selbstzahler
- Erstgespräch Einzelsitzung (90 Minuten) 159,00 € *
- Einzelsitzung (60 Minuten) 119,00 € *
- 4er Paket (jeweils 60 Minuten à 109 €) 436,00 € *
- 6er Paket (jeweils 60 Minuten à 109 €) 654,00 € *
- 10er Paket (Jeweils 60 Minuten à 99 €) 990,00 € *
* Jede weitere Viertelstunde wird anteilsmäßig berechnet. Im Erstgespräch wird geklärt, ob auf die Sitzungen MwSt. anfällt.
159,00 € für den Aufbruch in Dein neues Leben
– ein kalkulierbares Risiko mit Zufriedenheitsgarantie
- Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind Leistungen des Heilpraktikers von der Umsatzsteuer befreit. Psychotherapeutische Leistungen können im Rahmen der Außergewöhnlichen Belastungen gem. § 33 ESTG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
- Coaching und Beratungsleistungen sind Mehrwertsteuerpflichtig und können steuerlich abgesetzt werden.
Für Schüler, Auszubildende und Studenten gelten andere Modalitäten. Sprich mich gerne darauf an.
- Das vereinbarte Honorar wird nach jeder Sitzung fällig.
- Die Coaching – Pakete sind nach der ersten Stunde im Voraus zahlbar und haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.
- Im Durchschnitt werden pro Coaching Thema nur 2 – 6 Sitzungen benötigt.
- Die Termine der Einzelsitzungen werden individuell vereinbart.
- Bei Erkrankung des Klienten kann eine Sitzung bis 24 Stunden vor vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden.
Ich freue mich auf Deinen Anruf, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Vertrauen ist die Basis für Unsere gemeinsame Arbeit
Schweigepflicht
Ich unterliege der gesetzlich vorgeschriebenen Schweigepflicht (HPG)!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Tätigkeit als Therapeutin, Coach, Trainer/in & Beraterin die Diagnose und Behandlung von Ärzten und anderen anerkannten Therapeuten nicht ersetzt. Ich distanziere mich ausdrücklich von jeglichem Heilungsversprechen.
Alle Preisangaben sind ohne Gewähr und unverbindlich!
Psychotherapie
Hinweise für Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenkassen:
Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Heilerlaubnis, verfügen aber nicht über eine Kassenzulassung. Klienten haben bei einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten. Dies liegt darin begründet, dass Heilpraktiker nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) keine Leistungserbringer im Sinne der Gesetzlichen Krankenkassen sind.
Es gibt aber immer wieder Ausnahmen als Einzelentscheidung im Kulanzfall. Erkundigen Sie sich bitte bei mir und/oder bei Ihrer Krankenkasse. Dennoch können Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, da einige gesetzliche Versicherer sich mittlerweile beteiligen und Heilpraktiker für Psychotherapie in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen haben und als Zusatzleistung anbieten.
Detaillierte Hinweise und Hilfestellung gebe ich Ihnen gern persönlich.
Hinweise für Versicherungsnehmer einer Privaten Krankenversicherung:
Sollten Sie Mitglied einer Privaten Krankenkasse sein oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Chance einer (möglicherweise anteiligen) Kostenerstattung. Das Leistungsspektrum der Privaten Krankenkassen ergibt sich aus deren Leistungskatalog.
Prüfen Sie Ihre Vertragsgestaltung mit Ihrem jeweiligen Versicherer und erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Beginn einer Therapie nach den Modalitäten einer möglichen Kostenerstattung für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz.
Auch eine von den Krankenkassen nicht übernommene Finanzierung einer Psychotherapie kann eine sog. "Notwendige Heilbehandlung" sein und ist somit als außerordentliche Belastung steuerlich absetzbar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.